Sie sind das Kernstück des humanitären Völkerrechts, das die Austragung bewaffneter Konflikte regelt und ihre Auswirkungen begrenzen soll.
Sie schützen insbesondere Menschen, die nicht an Feindseligkeiten teilnehmen (Zivilpersonen, Gesundheitspersonal und Helfer) oder nicht mehr teilnehmen können, etwa verwundete Soldaten sowie Kriegsgefangene.
Unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges lud im Jahr 1948 der Schweizer Bundesrat 70 Regierungen zu einer Diplomatischen Konferenz ein mit dem Ziel, das bestehende Regelwerk den Erfahrungen des Krieges anzupassen.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften wurden auf Beschluss der Konferenz als Experten hinzugezogen.
